FAQs
Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Allgemeine Informationen zum EPD

Für mehr Informationen zur Anbindung von VacMe an das EPD klicken Sie hier.

Im EPD verwalten Sie alle relevanten Dokumente zu Ihrer Gesundheit und stellen sie Ihren Gesundheitsfachpersonen je nach Ihrem Bedarf zur Verfügung. Das verbessert den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Ansprechpartnern, und die medizinische Behandlung wird besser und effizienter. Eröffnen Sie noch heute Ihr EPD und berechtigen Sie Ihre Gesundheitsfachpersonen.

Das Bundesgesetz zum elektronischen Patientendossier (EPDG) macht strenge Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Das EPD der Post Sanela Health AG erfüllt all diese Vorgaben. Alle Daten werden in der Schweiz gespeichert. Im EPD wird zudem genau dokumentiert, wer auf welche Dokumente zugreift.

Ein EPD eröffnen können alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Auch wenn es «Patientendossier» heisst: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann ein EPD besitzen. Das EPD ist freiwillig und kann jederzeit wieder geschlossen werden.

Nicht freiwillig ist das EPD für die folgenden Institutionen, die stationäre Behandlungen anbieten: Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen.

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Personen und Organisationen, die nicht an Ihrer Behandlung beteiligt sind, haben keinen Zugriff auf das EPD. Vom Zugriff ausgeschlossen sind somit beispielsweise Arbeitgeber, Krankenversicherer, Zusatzversicherer oder Lebensversicherer. Auch der Vertrauensarzt einer Krankenkasse hat keinen Einblick in Ihre EPD-Dokumente.

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Patientendossier.ch ist die offizielle Informationsplattform von eHealth Suisse, dem Bund und den Kantonen und liefert weiterführende Informationen zum EPD.

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Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Daten über sie im elektronischen Patientendossier der Sanela-Stammgemeinschaft bearbeitet werden.

Dies umfasst einerseits die Daten des elektronischen Patientendossiers einer Patientin oder eines Patienten sowie weitere Daten, die im Rahmen des Systembetriebs bei der Post, bei der Kontaktstelle für Patientinnen und Patienten sowie bei weiteren Dritten bearbeitet werden.

Daten des EPD einer Patientin oder eines Patienten, sofern das EPD aktiv ist, können über das Patientenportal bezogen bzw. eingesehen werden. Die Auskunft über weitere Daten im Zusammenhang mit dem EPD kann per schriftlichem Antrag an die Post Sanela Health AG verlangt werden. 

Für Auskünfte zur Datenbearbeitung wenden Sie sich bitte an:

Post Sanela Health AG
Attn: Datenschutzverantwortlicher
Pfingstweidstrasse 60b
8005 Zürich

info@post-sanela.ch

Das EPD ist für Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Kosten für Betrieb und Wartung des EPD werden durch den Bund, die Kantone und die Gesundheitseinrichtungen getragen. In Kantonen, die mit Sanela eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, steht der digitale EPD-Self-Onboarding-Service kostenlos zur Verfügung:

  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Luzern
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Tessin
  • Zug
  • Zürich

In Kantonen ohne eine solche Vereinbarung kann das EPD mit dem digitalen EPD-Self-Onboarding-Service zum Preis von einmalig CHF 15.– eröffnet werden. Die Kosten sind durch die Antragstellerinnen und Antragsteller zu tragen.

EPD eröffnen

Lesen Sie hier die EPD Informationsbroschüre

Lesen Sie hier die EPD Informationsbroschüre gesetzliche Stellvertretung

Sie können Ihr EPD in einer unserer Eröffnungsstellen beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall eine gültige eID, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse benötigen. Um Ihr EPD zu verwalten, benötigen Sie zudem Zugang zum Internet.

Personen unter 18 Jahren sowie urteilsunfähige Personen können das EPD über eine gesetzliche Stellvertretung wie beispielsweise die Eltern eröffnen lassen.

Aktuell können nur volljährige Personen für sich persönlich ein EPD mit dem digitalen Self-Onboarding-Service eröffnen. Personen unter 18 Jahren sowie urteilsunfähige Personen können das EPD über eine gesetzliche Stellvertretung wie beispielsweise die Eltern in einer EPD-Eröffnungsstelle eröffnen lassen. Zukünftig soll es auch für Stellvertretungen möglich sein, den digitalen EPD-Self-Onboarding-Service zu nutzen.

Wenn Sie alle benötigten Unterlagen zur Hand haben, dauert die vollständig digitale EPD-Eröffnung 20–30 Minuten. Etwas mehr Zeit müssen Sie einrechnen, wenn Sie noch die SwissID-App (kostenlos) herunterladen müssen, eine SwissID erstellen oder die bestehende SwissID für die Identifikation und Signatur vervollständigen müssen. Bitte beachten Sie zudem: Wenn Sie sich mit einer Identitätskarte identifizieren, wird diese manuell geprüft und Sie werden informiert, sobald Sie die digitale EPD-Eröffnung fortsetzen können.

Viele Informationen und Antworten finden Sie in unseren FAQ. Wenn Ihr Problem weiter besteht, wenden Sie sich an unseren Support:

Für Fragen zu SwissID/SwissSign (SwissID-App, Identitätsprüfung, Signaturservice):
E-Mail: support@swissid.ch
Telefon: 0848 99 88 00 (Mo.–Fr., 08:00–18:00 Uhr)

Andere Fragen zur digitalen EPD-Eröffnung:
E-Mail: support.sanela@post.ch

Bitte schildern Sie uns Ihr Problem möglichst genau. 

Sie können Ihr EPD in einer Eröffnungsstelle beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch in diesem Fall eine gültige eID, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse benötigen. Um Ihr EPD zu verwalten, benötigen Sie zudem Zugang zum Internet.

Das Bundesgesetz zum EPD (EPDG) sieht vor, dass alle Personen, die auf ein EPD zugreifen wollen, über eine EPD-konforme elektronische Identität verfügen müssen. Die SwissID der Post-Konzerngesellschaft SwissSign ist eine bewährte und sichere Methode zur Überprüfung der digitalen Identität und entspricht dem EPDG. 

Der digitale EPD-Self-Onboarding-Service funktioniert nur mit der SwissID. Wenn Sie Ihr EPD in einer EPD-Eröffnungsstelle beantragen, benötigen Sie ebenfalls eine eID – neben der SwissID kann hier auch eine andere eID verwendet werden. 

Am einfachsten funktioniert die Identifikation mit einem biometrischen Reisepass. Ebenfalls möglich ist eine Identifikation mit einer Identitätskarte der Schweiz oder EU/EWR (vollständige Liste von SwissSign, ohne deutsche Identitätskarte). Wenn Sie sich mit einer Identitätskarte legitimieren, wird diese manuell geprüft, und Sie werden informiert, sobald Sie die digitale EPD-Eröffnung fortsetzen können.

Weitere Informationen zur Erstellung und Einrichtung eines SwissID-Kontos, zur Identitätsprüfung und zum Signa-turservice finden Sie auf der Website von SwissID.

Bitte kontaktieren Sie den Sanela-Kundendienst:

E-Mail: info@post-sanela.ch
Telefon :  +41 44 272 08 08

Erreichbarkeit (ausser gesetzliche Feiertage):
Montag–Freitag, 08:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr

Die initialen Zugangsdaten sind während 30 Tagen gültig. Bitte nehmen Sie nach Erhalt der Zugangsdaten zeitnah die Anmeldung am EPD vor. 

Bitte kontaktieren Sie den Kundendienst des jeweiligen Identitäts-Herausgebers:

SwissID: Kundendienst SwissID

TrustID: Kundendienst TrustID oder Support TrustID

Folgende Dokumente werden als Identifikationsmittel für die Eröffnung eines EPDs akzeptiert:

  •  Identifikationsmittel eines nach Artikel 31 EPDV zertifizierten Herausgebers
  •  Qualifizierte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz vom 18. März 201627 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate; 
  • Schweizer Pass oder Schweizer Identitätskarte;
  • Abgelaufener Schweizer Pass oder abgelaufene Schweizer Identitätskarte in Kombination mit weiteren Unterlagen oder mittels der Erklärung der Identifikation durch Angehörige oder durch eine Behörde
  • Ausweis L für Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung
  • Ausweis B für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung
  • Ausweis C für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung
  • Ausweis G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
  • Ausweis N oder eine Bestätigung, dass die betreffende Person sich in der Schweiz aufhalten darf
     

Für  Asylsuchende:

  • Ausweis F für vorläufig Aufgenommene
  • Ausweis S oder eine Bestätigung, dass die betreffende Person sich in der Schweiz aufhalten darf


Für Schutzbedürftige:

  • Legitimationskarte oder Ci-Ausweis, für Personen mit Vorrechten, Immunitäten oder Erleichterungen; oder
  • Identitätskarte, die zur Einreise in die Schweiz berechtigt, sofern die Inhaberin oder der Inhaber nachweist, dass sie oder er in einem gemeinsamen Haushalt mit einer Person mit einer Legitimationskarte lebt


Patientinnen oder Patienten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr können darüber hinaus anhand der folgenden Unterlagen identifiziert werden:

  • Krankenversicherungskarte einer schweizerischen Krankenversicherung; und
  • Geburtsurkunde oder andere für die Identifikation geeignete Unterlagen

EPD nutzen

Wenn Sie das erste Mal auf Ihr EPD zugreifen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die Startseite des EPD-Portals oder folgen Sie dem Link, den Sie per E-Mail von der Post Sanela Health AG erhalten haben.
  2. Geben Sie Ihre Einmal-Logindaten (Benutzername und Passwort erhalten Sie per E-Mail und SMS) in der Rubrik «Benutzername und Passwort» ein.
  3. Verknüpfen Sie Ihre SwissID mit Ihrem EPD, indem Sie im nächsten Schritt die «SwissID» auswählen und sich mit Ihrer SwissID anmelden.

Von nun an können Sie jederzeit mit Ihrer SwissID auf das EPD zugreifen. Wählen Sie hierfür auf der Startseite vom EPD-Portal die Rubrik «SwissID» aus und geben Sie Ihre entsprechenden Zugriffsdaten ein.

Viele Informationen und Antworten finden Sie in unseren FAQ. Wenn Ihr Problem weiter besteht, wenden Sie sich an unseren Support:

Für Fragen zu SwissID/SwissSign (SwissID-App, Identitätsprüfung, Signaturservice):
E-Mail: support@swissid.ch
Telefon: 0848 99 88 00 (Mo.–Fr., 08:00–18:00 Uhr)

Andere Fragen zur digitalen EPD-Eröffnung:
E-Mail: support.sanela@post.ch

Bitte schildern Sie uns Ihr Problem möglichst genau. 

Bitte kontaktieren Sie den Kundendienst des jeweiligen Identitäts-Herausgebers:

SwissID: Kundendienst SwissID

TrustID: Kundendienst TrustID oder Support TrustID

In Ihrem EPD sind alle Dokumente abgelegt, die für Ihre Behandlungen wichtig sind. Neben Gesundheitsfachpersonen haben auch Sie selbst die Möglichkeit, Dokumente in Ihr EPD hochzuladen. Hierzu gehören beispielsweise Ihre Notfalldaten, Ihr Organspendeausweis, Ihre Patientenverfügung oder Ihr Impfausweis.

Ja, das können Sie.

Falls Sie noch keinen Organspendeausweis haben, können Sie unter folgenden Links einen erstellen: Leben-ist-teilen.ch

Laden Sie anschliessend Ihren persönlichen Organspendeausweis in Ihr EPD hoch.

Ja, das können Sie.

Falls Sie noch keine Patientenverfügung haben, können Ihnen folgende Links weiterhelfen:

Sobald Sie eine Patientenverfügung besitzen, können Sie diese in Ihr EPD hochladen.

Ja, das können Sie.

Bitte füllen Sie dazu das Notfalldaten-Formular aus und laden Sie das Dokument anschliessend unter dem Titel «Notfalldaten»  in Ihr EPD hoch. 

Es gibt drei Vertraulichkeitsstufen, die Sie Ihren Dokumenten jederzeit zuordnen können. So steuern Sie, wer welche Dokumente sehen darf und sehen kann:

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1. Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich»

Neu eingestellte medizinische Daten werden gewöhnlich automatisch der Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich» zugeordnet. Dadurch können alle Gesundheitsfachpersonen, denen Sie ein Zugriffsrecht erteilen, diese Dokumente einsehen.

2. Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich»

Sie können die Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich» wählen. Damit haben nur Gesundheitsfachpersonen mit dem sogenannten «erweitertem Zugriffsrecht» die Möglichkeit, auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen.

3. Vertraulichkeitsstufe «geheim»

Wählen Sie die Vertraulichkeitsstufe «geheim», ist jeglicher Zugriff durch Gesundheitsfachpersonen auf Ihre medizinischen Daten ausgeschlossen. Nur Sie können die Daten in Ihrem EPD sehen.

 

Gesundheitsfachpersonen haben zudem die Möglichkeit, neu eingestellte medizinische Daten der Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich» zuzuordnen. Ihre persönliche Zuordnung kann jedoch nicht von Dritten übersteuert werden.

Mehr Informationen zu den Vertraulichkeitsstufen

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Eröffnung eines Patientendossiers erteilt haben, wird davon ausgegangen, dass Sie das Erfassen von Daten im EPD durch Gesundheitsfachpersonen grundsätzlich wünschen. Sie können jedoch jederzeit einen sogenannten «situativen Ausschluss» einfordern. Hierbei werden keine Ihrer Dokumente während der Behandlung in Ihr EPD hochgeladen. Sie müssen der behandelnden Gesundheitsfachperson aber explizit mitteilen, dass Sie die Dokumente nicht in Ihr EPD hochgeladen haben möchten.

Zudem können Sie jederzeit Dokumente löschen, auch diejenigen, die von Gesundheitsfachpersonen hochgeladen wurden.

Sie können Dokumente jederzeit aus Ihrem EPD löschen. Gesundheitsfachpersonen hingegen können keine Dokumente aus Ihrem EPD löschen.

Auf folgender Seite finden Sie eine Video-Anleitung zur Löschung von Dokumenten.

Falls Sie weitere Fragen haben oder Support benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren:  

Telefon: 0800 55 88 02
E-Mail: support.sanela@post.ch

Es steht Ihnen frei, die Dokumente Ihres EPD für Gesundheitsfachpersonen zugänglich zu machen. Es ist Ihre Entscheidung, ob und wie lange eine Gesundheitsfachperson oder eine Gruppe von Gesundheitsfachpersonen auf Ihr EPD zugreifen kann. Folgende Zugriffsrechte können Sie in der Kachel «Zugriffsrechte» erteilen: «Normales Zugriffsrecht» und «Erweitertes Zugriffsrecht»:

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«Normales Zugriffsrecht»:

Mit einem normalen Zugriffsrecht kann eine Gesundheitsfachperson auf alle Ihre Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Normal zugänglich» zugreifen.

 «Erweitertes Zugriffsrecht»:

Mit einem erweiterten Zugriffsrecht kann eine Gesundheitsfachperson zusätzlich auf Ihre Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Eingeschränkt zugänglich» zugreifen.

 

Auch haben Sie die Möglichkeit, Gesundheitsfachpersonen gänzlich auszuschliessen, indem Sie die Gesundheitsfachpersonen auf eine sogenannte Ausschlussliste setzen. Die von Ihnen gewährten Zugriffsrechte können Sie befristen, aber auch jederzeit widerrufen. Bei Gruppen ist eine Befristung zwingend.

Hilfspersonen, die bestimmten Gesundheitsfachpersonen zugeordnet sind, können mit demselben Zugriffsrecht wie die entsprechende GFP auf Ihre medizinischen Daten zugreifen.

Mehr Informationen zu den Zugriffsrechten

Nein, Sie können im EPD auch einer Gruppe von Gesundheitsfachpersonen oder einer Gesundheitseinrichtung ein Zugriffsrecht erteilen. Diese Zugriffsrechte müssen aber zeitlich befristet sein (Zugriff für max. 2 Jahre). Das Zugriffsrecht für eine Gruppe von Gesundheitsfachpersonen oder eine Gesundheitseinrichtung kann nach Ablauf der Frist wieder neu erteilt werden.

Eine Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital oder eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Einheit. 

Tritt eine Gesundheitsfachperson neu einer Gruppe oder einer Gesundheitseinrichtung bei, so erhält diese Person automatisch das Zugriffsrecht der Gruppe. Verlässt eine Gesundheitsfachperson die Gruppe, so wird ihr das Zugriffsrecht wieder entzogen.

Einzelne Gesundheitsfachpersonen können Sie auch grundsätzlich vom Zugriff ausschliessen, somit hat diese Person auch über ein Gruppen- oder Gesundheitseinrichtung kein Zugriff auf Ihr EPD.

Gesundheitsfachpersonen ohne Zugriffsrecht können nur in einem medizinischen Notfall auf das EPD zugreifen. Standardmässig können sie in diesem Fall die normal zugänglichen Dokumente abrufen.

Das EPD erlaubt in dieser Ausnahmesituation den Zugriff auf das EPD auch ohne Ihre Zugriffsrechterteilung. Sie werden aber nachträglich über den Zugriff informiert und der Zugriff wird im Zugriffsprotokoll festgehalten.

Sie können die Einstellungen für den Notfallzugriff im EPD über die Kontoeinstellungen «Mein Konto» jederzeit ändern.

Wenn Sie Ihr EPD nicht selbst verwalten oder die Verwaltung Ihres EPD mit einer Vertrauensperson teilen möchten, dann können Sie eine sogenannte EPD-Stellvertretung ernennen und einrichten. Diese Person erhält in Folge von Ihnen einen eigenen Zugang auf Ihr EPD und hat dieselben Rechte und Möglichkeiten im Umgang mit Ihrem EPD wie Sie selbst. 

Eine EPD-Stellvertretung ist eine Vertrauensperson, welcher Sie einen Zugang zu Ihrem EPD geben. Damit kann diese Person Sie bei der Verwaltung Ihres EPD unterstützen oder – wenn Sie Ihr EPD nicht selbst verwalten möchten – Ihnen diese Aufgabe stellvertretend gänzlich abnehmen.

Die EPD-Stellvertretung kann eine Person aus Ihrem privaten Umfeld sein, wie zum Beispiel Ihre Tochter, Ihr Vater oder Ihre Partnerin. Denkbar in der EPD-Stellvertreterrolle ist auch eine Gesundheitsfachperson, beispielsweise Ihre Vertrauensärztin oder Pflegepersonal.

In der Wahl Ihrer EPD-Stellvertretung(en) sind Sie frei. Die stellvertretende Vertrauensperson kann eine Person aus Ihrem privaten Umfeld sein, zum Beispiel Ihre Tochter, Ihr Vater oder eine Partner:in. Denkbar in der EPD-Stellvertreterrolle ist auch eine Gesundheitsfachperson wie zum Beispiel Ihre Vertrauensärztin oder Pflegepersonal.

Um eine EPD-Stellvertretung einzurichten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie gemeinsam mit der EPD-Stellvertretung dieses Formular aus. Die dazugehörige Informationsbroschüre finden Sie hier.
  2. Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Beilagen (Ausweiskopien) an folgende Adresse: Post Sanela Health AG, Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich.
  3. Die Zentralen Dienste werden Ihre Unterlagen prüfen und die EPD-Stellvertretung einrichten.
  4. Die eingerichtete EPD-Stellvertretung ist innerhalb von einer Woche in Ihrem EPD für Sie sichtbar.

 

Wichtige Hinweise: 

Eine EPD-Stellvertretung muss nicht zwingend ein eigenes EPD besitzen, aber über eine EPD-fähige elektronische Identität (SwissID oder TrustID) verfügen.

Eine EPD-Stellvertretung hat die gleichen Rechte wie Sie und kann Ihr ganzes EPD einsehen. Somit stehen einer EPD-Stellvertretung die gleichen Funktionen wie Ihnen zur Verfügung – mit Ausnahme von:

  • der Eröffnung und Schliessung des EPD und
  • der Ernennung weiterer Stellvertretungen.

Die EPD-Stellvertretung kann durch den EPD-Inhaber sowie auch durch die Stellvertretung selbst jederzeit aufgehoben werden.

Wenn eine bestehende Stellvertretung gelöscht werden soll, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie dieses Formular aus. Die Aufhebung der Stellvertretung erfolgt einseitig. Eine Benachrichtigung oder Zustimmung der Stellvertretung ist nicht nötig..
  2. Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der Beilage (Ausweiskopie) an folgende Adresse: Post Sanela Health AG, Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich.
  3. Die Zentralen Dienste werden Ihren Aufhebungsantrag prüfen und die Stellvertretung auflösen. Sobald die Stellvertretung aufgelöst wurde, hat die ehemalige EPD-Stellvertretung keinen Zugriff mehr auf Ihr EPD. Auf die Gültigkeit der elektronischen Identität der ehemaligen Stellvertretung hat dies keinen Einfluss.

Die Anzahl der EPD-Stellvertretungen ist nicht limitiert. Es ist möglich, mehrere Vertrauenspersonen als Ihre EPD-Stellvertretung zu benennen.

Jede Bearbeitung Ihres EPD, sei es durch Sie selbst oder Gesundheitsfachpersonen/Hilfspersonen, wird protokolliert. Im Zugriffsprotokoll können Sie jederzeit alle Vorgänge nachverfolgen.

Metadaten können zusätzliche Informationen über andere Daten enthalten. Beispielsweise werden die Bücher in der Datenbank einer Bibliothek mit Schlagworten wie „Krimi“, „Jugendbuch“ oder „Bildband“ hinterlegt. Dank diesen Schlagworten oder eben Metadaten können grosse Datenbestände strukturiert abgelegt und anschliessend schnell geordnet, sortiert und gefiltert werden.  

Zu einem Dokument im EPD gehören als Metadaten beispielsweise die Dokumentenklasse (Beispiel: Zuweisungsschreiben) oder der Autor oder die Autorin und dessen/deren Rolle (Gesundheitsfachperson oder Patient/in). Die Metadaten müssen beim Hochladen von Dokumenten in das EPD ergänzt / ausgefüllt werden. Die obligatorischen Metadaten sind im EPD jeweils farblich gekennzeichnet.  

Sie können die Metadaten von hochgeladenen Dokumenten nachträglich anpassen.  

Auf folgender Seite finden Sie Video-Anleitungen zum Thema Hochladen von Dokumenten und Bearbeitung Metadaten.

Die Metadaten, die für den Austausch medizinischer Daten zu verwenden sind, sind in Anhang 3 EPDV-EDI festgelegt, welcher beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einsehbar ist: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-mensch-gesundheit/gesetzgebung-elektronisches-patientendossier.html

EPD schliessen

Falls Sie sich entscheiden, Ihr EPD zu schliessen, klicken Sie bitte hier und folgen den Anweisungen.

EPD wechseln

Alle Informationen zu einem Wechsel Ihres EPD zu Sanela finden Sie hier.

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