Anmeldung für das EPD-Portal
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur
Anmeldung
Bitte kontaktieren Sie den Sanela-Kundendienst:
E-Mail: info@post-sanela.ch
Telefon : +41 44 272 08 08
Erreichbarkeit (ausser gesetzliche Feiertage):
Montag–Freitag, 08:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Die initialen Zugangsdaten sind während 30 Tagen gültig. Bitte nehmen Sie nach Erhalt der Zugangsdaten zeitnah die Anmeldung am EPD vor.
Bitte kontaktieren Sie den Kundendienst des jeweiligen Identitäts-Herausgebers:
SwissID: Kundendienst SwissID
TrustID: Kundendienst TrustID oder Support TrustID
Kontoeinstellungen &
am EPD-Portal abmelden
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Kontoeinstellungen
Es gibt drei Vertraulichkeitsstufen, die Sie Ihren Dokumenten jederzeit zuordnen können. So steuern Sie, wer welche Dokumente sehen darf und sehen kann:
1. Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich»
Neu eingestellte medizinische Daten werden gewöhnlich automatisch der Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich» zugeordnet. Dadurch können alle Gesundheitsfachpersonen, denen Sie ein Zugriffsrecht erteilen, diese Dokumente einsehen.
2. Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich»
Sie können die Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich» wählen. Damit haben nur Gesundheitsfachpersonen mit dem sogenannten «erweitertem Zugriffsrecht» die Möglichkeit, auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen.
3. Vertraulichkeitsstufe «geheim»
Wählen Sie die Vertraulichkeitsstufe «geheim», ist jeglicher Zugriff durch Gesundheitsfachpersonen auf Ihre medizinischen Daten ausgeschlossen. Nur Sie können die Daten in Ihrem EPD sehen.
Gesundheitsfachpersonen haben zudem die Möglichkeit, neu eingestellte medizinische Daten der Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich» zuzuordnen. Ihre persönliche Zuordnung kann jedoch nicht von Dritten übersteuert werden.
Gesundheitsfachpersonen ohne Zugriffsrecht können nur in einem medizinischen Notfall auf das EPD zugreifen. Standardmässig können sie in diesem Fall die normal zugänglichen Dokumente abrufen.
Das EPD erlaubt in dieser Ausnahmesituation den Zugriff auf das EPD auch ohne Ihre Zugriffsrechterteilung. Sie werden aber nachträglich über den Zugriff informiert und der Zugriff wird im Zugriffsprotokoll festgehalten.
Sie können die Einstellungen für den Notfallzugriff im EPD über die Kontoeinstellungen «Mein Konto» jederzeit ändern.
Dokumente verwalten
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Dokumentenverwaltung
In Ihrem EPD sind alle Dokumente abgelegt, die für Ihre Behandlungen wichtig sind. Neben Gesundheitsfachpersonen haben auch Sie selbst die Möglichkeit, Dokumente in Ihr EPD hochzuladen. Hierzu gehören beispielsweise Ihre Notfalldaten, Ihr Organspendeausweis, Ihre Patientenverfügung oder Ihr Impfausweis.
Ja, das können Sie.
Falls Sie noch keinen Organspendeausweis haben, können Sie unter folgenden Links einen erstellen: Leben-ist-teilen.ch
Laden Sie anschliessend Ihren persönlichen Organspendeausweis in Ihr EPD hoch.
Ja, das können Sie.
Falls Sie noch keine Patientenverfügung haben, können Ihnen folgende Links weiterhelfen:
Sobald Sie eine Patientenverfügung besitzen, können Sie diese in Ihr EPD hochladen.
Ja, das können Sie.
Bitte füllen Sie dazu das Notfalldaten-Formular aus und laden Sie das Dokument anschliessend unter dem Titel «Notfalldaten» in Ihr EPD hoch.
Es gibt drei Vertraulichkeitsstufen, die Sie Ihren Dokumenten jederzeit zuordnen können. So steuern Sie, wer welche Dokumente sehen darf und sehen kann:
1. Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich»
Neu eingestellte medizinische Daten werden gewöhnlich automatisch der Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich» zugeordnet. Dadurch können alle Gesundheitsfachpersonen, denen Sie ein Zugriffsrecht erteilen, diese Dokumente einsehen.
2. Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich»
Sie können die Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich» wählen. Damit haben nur Gesundheitsfachpersonen mit dem sogenannten «erweitertem Zugriffsrecht» die Möglichkeit, auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen.
3. Vertraulichkeitsstufe «geheim»
Wählen Sie die Vertraulichkeitsstufe «geheim», ist jeglicher Zugriff durch Gesundheitsfachpersonen auf Ihre medizinischen Daten ausgeschlossen. Nur Sie können die Daten in Ihrem EPD sehen.
Gesundheitsfachpersonen haben zudem die Möglichkeit, neu eingestellte medizinische Daten der Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich» zuzuordnen. Ihre persönliche Zuordnung kann jedoch nicht von Dritten übersteuert werden.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Eröffnung eines Patientendossiers erteilt haben, wird davon ausgegangen, dass Sie das Erfassen von Daten im EPD durch Gesundheitsfachpersonen grundsätzlich wünschen. Sie können jedoch jederzeit einen sogenannten «situativen Ausschluss» einfordern. Hierbei werden keine Ihrer Dokumente während der Behandlung in Ihr EPD hochgeladen. Sie müssen der behandelnden Gesundheitsfachperson aber explizit mitteilen, dass Sie die Dokumente nicht in Ihr EPD hochgeladen haben möchten.
Zudem können Sie jederzeit Dokumente löschen, auch diejenigen, die von Gesundheitsfachpersonen hochgeladen wurden.
Sie können Dokumente jederzeit aus Ihrem EPD löschen. Gesundheitsfachpersonen hingegen können keine Dokumente aus Ihrem EPD löschen.
Auf folgender Seite finden Sie eine Video-Anleitung zur Löschung von Dokumenten.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Support benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren:
Telefon: 0800 55 88 02
E-Mail: support.sanela@post.ch
Metadaten können zusätzliche Informationen über andere Daten enthalten. Beispielsweise werden die Bücher in der Datenbank einer Bibliothek mit Schlagworten wie „Krimi“, „Jugendbuch“ oder „Bildband“ hinterlegt. Dank diesen Schlagworten oder eben Metadaten können grosse Datenbestände strukturiert abgelegt und anschliessend schnell geordnet, sortiert und gefiltert werden.
Zu einem Dokument im EPD gehören als Metadaten beispielsweise die Dokumentenklasse (Beispiel: Zuweisungsschreiben) oder der Autor oder die Autorin und dessen/deren Rolle (Gesundheitsfachperson oder Patient/in). Die Metadaten müssen beim Hochladen von Dokumenten in das EPD ergänzt / ausgefüllt werden. Die obligatorischen Metadaten sind im EPD jeweils farblich gekennzeichnet.
Sie können die Metadaten von hochgeladenen Dokumenten nachträglich anpassen.
Auf folgender Seite finden Sie Video-Anleitungen zum Thema Hochladen von Dokumenten und Bearbeitung Metadaten.
Die Metadaten, die für den Austausch medizinischer Daten zu verwenden sind, sind in Anhang 3 EPDV-EDI festgelegt, welcher beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einsehbar ist: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-mensch-gesundheit/gesetzgebung-elektronisches-patientendossier.html
Zugriffsrechte verwalten
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Zugriffsrechten
Es steht Ihnen frei, die Dokumente Ihres EPD für Gesundheitsfachpersonen zugänglich zu machen. Es ist Ihre Entscheidung, ob und wie lange eine Gesundheitsfachperson oder eine Gruppe von Gesundheitsfachpersonen auf Ihr EPD zugreifen kann. Folgende Zugriffsrechte können Sie in der Kachel «Zugriffsrechte» erteilen: «Normales Zugriffsrecht» und «Erweitertes Zugriffsrecht»:
«Normales Zugriffsrecht»:
Mit einem normalen Zugriffsrecht kann eine Gesundheitsfachperson auf alle Ihre Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Normal zugänglich» zugreifen.
«Erweitertes Zugriffsrecht»:
Mit einem erweiterten Zugriffsrecht kann eine Gesundheitsfachperson zusätzlich auf Ihre Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «Eingeschränkt zugänglich» zugreifen.
Auch haben Sie die Möglichkeit, Gesundheitsfachpersonen gänzlich auszuschliessen, indem Sie die Gesundheitsfachpersonen auf eine sogenannte Ausschlussliste setzen. Die von Ihnen gewährten Zugriffsrechte können Sie befristen, aber auch jederzeit widerrufen. Bei Gruppen ist eine Befristung zwingend.
Hilfspersonen, die bestimmten Gesundheitsfachpersonen zugeordnet sind, können mit demselben Zugriffsrecht wie die entsprechende GFP auf Ihre medizinischen Daten zugreifen.
Nein, Sie können im EPD auch einer Gruppe von Gesundheitsfachpersonen oder einer Gesundheitseinrichtung ein Zugriffsrecht erteilen. Diese Zugriffsrechte müssen aber zeitlich befristet sein (Zugriff für max. 2 Jahre). Das Zugriffsrecht für eine Gruppe von Gesundheitsfachpersonen oder eine Gesundheitseinrichtung kann nach Ablauf der Frist wieder neu erteilt werden.
Eine Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital oder eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Einheit.
Tritt eine Gesundheitsfachperson neu einer Gruppe oder einer Gesundheitseinrichtung bei, so erhält diese Person automatisch das Zugriffsrecht der Gruppe. Verlässt eine Gesundheitsfachperson die Gruppe, so wird ihr das Zugriffsrecht wieder entzogen.
Einzelne Gesundheitsfachpersonen können Sie auch grundsätzlich vom Zugriff ausschliessen, somit hat diese Person auch über ein Gruppen- oder Gesundheitseinrichtung kein Zugriff auf Ihr EPD.
Gesundheitsfachpersonen ohne Zugriffsrecht können nur in einem medizinischen Notfall auf das EPD zugreifen. Standardmässig können sie in diesem Fall die normal zugänglichen Dokumente abrufen.
Das EPD erlaubt in dieser Ausnahmesituation den Zugriff auf das EPD auch ohne Ihre Zugriffsrechterteilung. Sie werden aber nachträglich über den Zugriff informiert und der Zugriff wird im Zugriffsprotokoll festgehalten.
Sie können die Einstellungen für den Notfallzugriff im EPD über die Kontoeinstellungen «Mein Konto» jederzeit ändern.
EPD-Stellvertretung
EPD-Stellvertretung ernennen
Füllen Sie zusammen mit der als EPD-Stellvertretung bestimmten Person dieses Formular aus. Die dazugehörige Informationsbroschüre finden Sie hier.
Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Beilagen (Ausweiskopien) an folgende Adresse:
Post Sanela Health AG
Pfingstweidstrasse 60b
8005 Zürich
Die Zentralen Dienste werden Ihre Unterlagen prüfen und Ihre EPD-Stellvertretung einrichten.
Sie sehen die eingerichtete EPD-Stellvertretung innerhalb einer Woche in Ihrem EPD.
Wichtige Hinweise:
Eine EPD-Stellvertretung muss nicht zwingend ein eigenes EPD besitzen, aber über eine EPD-fähige elektronische Identität (SwissID oder TrustID) verfügen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur EPD-Stellvertretung
Wenn Sie Ihr EPD nicht selbst verwalten oder die Verwaltung Ihres EPD mit einer Vertrauensperson teilen möchten, dann können Sie eine sogenannte EPD-Stellvertretung ernennen und einrichten. Diese Person erhält in Folge von Ihnen einen eigenen Zugang auf Ihr EPD und hat dieselben Rechte und Möglichkeiten im Umgang mit Ihrem EPD wie Sie selbst.
Eine EPD-Stellvertretung ist eine Vertrauensperson, welcher Sie einen Zugang zu Ihrem EPD geben. Damit kann diese Person Sie bei der Verwaltung Ihres EPD unterstützen oder – wenn Sie Ihr EPD nicht selbst verwalten möchten – Ihnen diese Aufgabe stellvertretend gänzlich abnehmen.
Die EPD-Stellvertretung kann eine Person aus Ihrem privaten Umfeld sein, wie zum Beispiel Ihre Tochter, Ihr Vater oder Ihre Partnerin. Denkbar in der EPD-Stellvertreterrolle ist auch eine Gesundheitsfachperson, beispielsweise Ihre Vertrauensärztin oder Pflegepersonal.
In der Wahl Ihrer EPD-Stellvertretung(en) sind Sie frei. Die stellvertretende Vertrauensperson kann eine Person aus Ihrem privaten Umfeld sein, zum Beispiel Ihre Tochter, Ihr Vater oder eine Partner:in. Denkbar in der EPD-Stellvertreterrolle ist auch eine Gesundheitsfachperson wie zum Beispiel Ihre Vertrauensärztin oder Pflegepersonal.
Um eine EPD-Stellvertretung einzurichten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie gemeinsam mit der EPD-Stellvertretung dieses Formular aus. Die dazugehörige Informationsbroschüre finden Sie hier.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Beilagen (Ausweiskopien) an folgende Adresse: Post Sanela Health AG, Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich.
- Die Zentralen Dienste werden Ihre Unterlagen prüfen und die EPD-Stellvertretung einrichten.
- Die eingerichtete EPD-Stellvertretung ist innerhalb von einer Woche in Ihrem EPD für Sie sichtbar.
Wichtige Hinweise:
Eine EPD-Stellvertretung muss nicht zwingend ein eigenes EPD besitzen, aber über eine EPD-fähige elektronische Identität (SwissID oder TrustID) verfügen.
Eine EPD-Stellvertretung hat die gleichen Rechte wie Sie und kann Ihr ganzes EPD einsehen. Somit stehen einer EPD-Stellvertretung die gleichen Funktionen wie Ihnen zur Verfügung – mit Ausnahme von:
- der Eröffnung und Schliessung des EPD und
- der Ernennung weiterer Stellvertretungen.
Die EPD-Stellvertretung kann durch den EPD-Inhaber sowie auch durch die Stellvertretung selbst jederzeit aufgehoben werden.
Wenn eine bestehende Stellvertretung gelöscht werden soll, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie dieses Formular aus. Die Aufhebung der Stellvertretung erfolgt einseitig. Eine Benachrichtigung oder Zustimmung der Stellvertretung ist nicht nötig..
- Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der Beilage (Ausweiskopie) an folgende Adresse: Post Sanela Health AG, Pfingstweidstrasse 60b, 8005 Zürich.
- Die Zentralen Dienste werden Ihren Aufhebungsantrag prüfen und die Stellvertretung auflösen. Sobald die Stellvertretung aufgelöst wurde, hat die ehemalige EPD-Stellvertretung keinen Zugriff mehr auf Ihr EPD. Auf die Gültigkeit der elektronischen Identität der ehemaligen Stellvertretung hat dies keinen Einfluss.
Die Anzahl der EPD-Stellvertretungen ist nicht limitiert. Es ist möglich, mehrere Vertrauenspersonen als Ihre EPD-Stellvertretung zu benennen.
Zugriffsprotokoll
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Zugriffsprotokoll
Jede Bearbeitung Ihres EPD, sei es durch Sie selbst oder Gesundheitsfachpersonen/Hilfspersonen, wird protokolliert. Im Zugriffsprotokoll können Sie jederzeit alle Vorgänge nachverfolgen.
Impfungen im EPD
Mit dem neuen Impfmodul im EPD wird das Speichern, Anzeigen und Bearbeiten von Ihren Impfdaten spielend einfach. Darüber hinaus bietet das Impfmodul eine klare Übersicht über Ihre verabreichten Impfungen, durchlebten Infektionskrankheiten und erfassten Nebenwirkungen. Gesundheitsfachpersonen können Ihre Impfdaten mit entsprechender Berechtigung einsehen und auch eintragen.
Laden Sie hier die Anleitung zur Handhabung des Impfmoduls herunter: Anleitung Impfmodul