Auf der Informationsplattform zum elektronischen Patientendossier (EPD) von eHealth Suisse, Bund und
Kantonen finden Sie weitere Informationen zum EPD.
Informationen über das elektronische Patientendossier (EPD)
Das EPD kurz erklärt
Mit dem EPD haben Sie die volle Hoheit über Ihre medizinischen Daten. Über eine sichere Internetverbindung sind diese jederzeit abrufbar, sowohl für Sie als auch für die von Ihnen berechtigten Gesundheitsfachpersonen.
Für alle Personen in der Schweiz ist das EPD freiwillig und kostenlos*. Sie können Ihr EPD jederzeit eröffnen und bei Bedarf wieder schliessen.
Während das EPD für Bürgerinnen und Bürger freiwillig ist, ist der Anschluss an das EPD für Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie neu zugelassene Arztpraxen (ab 2022) verpflichtend. Ab 2028 wird der Anschluss an das EPD für alle Gesundheitseinrichtungen, also auch für alle ambulanten Gesundheitseinrichtungen wie Hausarztpraxen, Apotheken und Spitex obligatorisch sein.
Keinen Zugriff auf Ihr EPD haben Personen und Organisationen, die nicht an Ihrer Behandlung beteiligt sind – wie Arbeitgeber, Krankenversicherer oder der Vertrauensarzt einer Krankenkasse sowie Gesundheitsfachpersonen, die Sie nicht für den Zugriff berechtigt haben.
* In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Zug und Zürich können Sie Ihr EPD jetzt komplett online und kostenlos eröffnen. In allen anderen Schweizer Kantonen kostet die Eröffnung eines EPD mit dem digitalen EPD-Self-Onboarding-Service einmalig 15 Franken.
Ihre Vorteile
Warum ein EPD eröffnen?
Sie entscheiden, wer auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf.
Ihre Gesundheitsdaten sind für Sie und die berechtigten Gesundheitsfachpersonen rund um die Uhr über Ihr EPD verfügbar.
Ihre Gesundheitsdaten sind sicher und datenschutzkonform und ausschliesslich in der Schweiz gespeichert.
Lebenswichtige Informationen stehen in Notfallsituationen sofort bereit.
All Ihre Impfdaten sind jederzeit verfügbar und sicher gespeichert.
Durch eine umfassende Informationsverfügbarkeit wird die Behandlungsqualität und Patientensicherheit gesteigert.
Teilen oder übertragen Sie die Verwaltung Ihres EPD einer vertrauenswürdigen Person.
Eltern können ein EPD für Ihre Kinder eröffnen, welches direkt mit dem eigenen EPD verknüpft wird, sodass alle wichtigen Gesundheitsdaten der Familie immer und überall griffbereit sind.
Sicherheit
Ihre Daten in sicheren Händen
Höchste Sicherheitsstandards
Der Datenschutz und die Datensicherheit sind beim EPD von zentraler Bedeutung. Das EPD basiert auf den strengen Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG) und des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG). Diese gewährleisten, dass Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt und sicher gespeichert werden. Alle EPD-Anbieter werden regelmässig geprüft, zertifiziert und überwacht, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Datenverschlüsselung und dezentrale Speicherung
Ihre Dokumente im EPD werden verschlüsselt bei einer zertifizierten Stammgemeinschaft dezentral gespeichert. Alle Datenspeicher befinden sich in der Schweiz und unterliegen dem Schweizer Recht. Dieser dezentrale Ansatz erhöht die Datensicherheit, da es keinen zentralen Speicherort für die EPD-Dokumente gibt.
Nachvollziehbarer Datenzugriff
Jede Aktion im EPD wird im sogenannten Zugriffsprotokoll protokolliert. Darin können Sie jederzeit einsehen, wer welche Dokumente abgerufen oder hinzugefügt hat. Nur Sie haben Zugang zu diesem Protokoll, was Transparenz und Kontrolle über Ihre Daten garantiert.
Strenge Zertifizierung
Die Sicherheit des EPD wird durch umfassende Zertifizierungsverfahren gewährleistet. Alle EPD-Anbieter, wie auch die Sanela, sowie Herausgeber von elektronischen Identitäten (eID) wie zum Beispiel die SwissID, und Gesundheitseinrichtungen, müssen strenge Prüfungen durchlaufen. Nur zertifizierte Anbieter dürfen das offizielle EPD-Zertifizierungszeichen verwenden, was ihre Vertrauenswürdigkeit unterstreicht.
Sichere Identifizierung
Für den Zugriff auf das EPD ist eine sichere elektronische Identität (eID) erforderlich, die als digitaler Ausweis dient. Alle am EPD beteiligten Personen, einschliesslich Bürgerinnen und Bürger, Gesundheitsfachpersonen und Stellvertretungen, müssen über eine solche eID verfügen. Dies stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf das EPD erhalten.
Durch diese umfassenden Sicherheitsmassnahmen wird der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten stets gewährleistet.
So funktioniert das EPD
Patientin | Stellvertretung* | Gesundheitsfachperson | |
---|---|---|---|
Stellvertretung ernennen | ✅ | ||
Zugriffsrechte erteilen | ✅ | ✅ | |
Dokumente einsehen | ✅ | ✅ | Nur mit einem Zugriffsrecht |
Dokumente im EPD ablegen | ✅ | ✅ | ✅ |
Zugriff im Notfall | ✅ | ||
EPD schliessen | ✅ |
* Sie können einer Vertrauensperson Zugang zu Ihrem EPD geben. Damit kann diese Person Sie bei der Verwaltung Ihres EPD unterstützen oder – wenn Sie Ihr EPD nicht selbst verwalten möchten – Ihnen diese Aufgabe stellvertretend gänzlich abnehmen.
Starten Sie jetzt mit Ihrem EPD
Eröffnen Sie online Ihr EPD – egal wann und wo.
Laden Sie Ihre Dokumente hoch und verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten zentral.
Teilen Sie relevante Daten sicher mit Ihren Gesundheitsfachpersonen.
Haben Sie noch Fragen?
Im EPD verwalten Sie alle relevanten Dokumente zu Ihrer Gesundheit und stellen sie Ihren Gesundheitsfachpersonen je nach Ihrem Bedarf zur Verfügung. Das verbessert den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Ansprechpartnern, und die medizinische Behandlung wird besser und effizienter. Eröffnen Sie noch heute Ihr EPD und berechtigen Sie Ihre Gesundheitsfachpersonen.
Ein EPD eröffnen können alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Auch wenn es «Patientendossier» heisst: Um ein EPD zu eröffnen, muss man nicht krank sein. Auch eine gesunde Person kann ein EPD besitzen. Das EPD ist freiwillig und kann jederzeit wieder geschlossen werden.
Nicht freiwillig ist das EPD für die folgenden Institutionen, die stationäre Behandlungen anbieten: Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen.
Personen und Organisationen, die nicht an Ihrer Behandlung beteiligt sind, haben keinen Zugriff auf das EPD. Vom Zugriff ausgeschlossen sind somit beispielsweise Arbeitgeber, Krankenversicherer, Zusatzversicherer oder Lebensversicherer. Auch der Vertrauensarzt einer Krankenkasse hat keinen Einblick in Ihre EPD-Dokumente.